Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie
Rechtlich immer auf der sicheren Seite mit KAPPENSTEIN IMMOBILIEN
Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.
Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn am 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.
Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn am 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.

Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:
- Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.
- Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
KAPPENSTEIN IMMOBILIEN kümmert sich um alle Details, damit Sie stets rechtlich abgesichert sind.
Unser Team bei KAPPENSTEIN IMMOBILIEN setzt auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachleuten, um sicherzustellen, dass Sie einen normgerechten Energieausweis erhalten. Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass darauf geachtet wird, dass in sämtlichen Phasen des Verkaufs alle Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ordnungsgemäß eingehalten werden.
Sie können sich darauf verlassen, dass die Experten, die Ihnen den Ausweis ausstellen, die Anforderungen des GEG erfüllen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Energieausweise oder Modernisierungsempfehlungen ausstellt, ohne die erforderliche Berechtigung zu besitzen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Wenn Sie den Energieausweis anfordern, achten Sie darauf, sich vom Aussteller bestätigen zu lassen, dass dieser befugt ist, den Energieausweis auszuhändigen!
Unser Team bei KAPPENSTEIN IMMOBILIEN setzt auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachleuten, um sicherzustellen, dass Sie einen normgerechten Energieausweis erhalten. Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass darauf geachtet wird, dass in sämtlichen Phasen des Verkaufs alle Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ordnungsgemäß eingehalten werden.
Sie können sich darauf verlassen, dass die Experten, die Ihnen den Ausweis ausstellen, die Anforderungen des GEG erfüllen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Energieausweise oder Modernisierungsempfehlungen ausstellt, ohne die erforderliche Berechtigung zu besitzen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Wenn Sie den Energieausweis anfordern, achten Sie darauf, sich vom Aussteller bestätigen zu lassen, dass dieser befugt ist, den Energieausweis auszuhändigen!

