Hauskauf in Fröndenberg - Eckpunkte des Heizungsgesetzes
Immobilienmakler Kappenstein in Fröndenberg informiert zu den Eckpunkten des Heizungsgesetzes
Das neue Heizungsgesetz kann Anfang 2024 in Kraft treten
Vor rund drei Wochen wurde die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom Bundestag verabschiedet. Nun hat das sogenannte Heizungsgesetz auch die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen. Trotz Bayerns Antrag, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat einzuberufen, wurde das Gesetz ohne Zustimmung der Länder gebilligt. Das bedeutet, dass das Gesetz ab Anfang 2024 in weiten Teilen in Kraft treten kann. Der Bundesrat hat zudem die Forderung an die Regierung gerichtet, die finanzielle Förderung bei der nächsten GEG-Novellierung auszuweiten.
Der Bundesrat verlangt noch weitergehende Fördermaßnahmen
Um die Bürger Deutschlands zu unterstützen, plant die Bundesregierung, die Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude anzupassen. Für besondere Härtefälle oder das Vorliegen besonderer persönlicher Umstände sind Ausnahmeregelungen geplant.
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat von der Bundesregierung, im Rahmen der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung auszuweiten: Auch Maßnahmen, die lediglich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, aber nicht darüber hinausgehen, sollen zukünftig förderfähig sein.
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat von der Bundesregierung, im Rahmen der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung auszuweiten: Auch Maßnahmen, die lediglich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, aber nicht darüber hinausgehen, sollen zukünftig förderfähig sein.
Die Eckpunkte des neuen Heizungsgesetzes
Monatelang wurde diskutiert und gestritten, wie das klimafreundliche Heizen in Deutschland künftig im Detail umgesetzt werden kann. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - das sogenannte Heizungsgesetz - war dabei ein besonders umstrittenes Vorhaben der aktuellen Regierung. Nun hat der Bundestag die GEG-Novelle beschlossen.
Das Ziel des Gesetzes ist es, eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland einzuleiten, wie es vom Bundeswirtschaftsministerium formuliert wird. "Wir haben monatelang intensiv über dieses Gesetz debattiert, und die vielen Diskussionen und Gespräche haben dazu beigetragen, dass das Gesetz nun besser ist", erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck.
Das gilt ab dem 01.01.2024
Im Kern sieht das Gesetz vor, dass in Neubaugebieten ab dem 01.01.2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen muss. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag gestellt wird. Die Regelungen des Gesetzes sind dabei so ausgestaltet, dass eine Technologieauswahl ermöglicht wird.
Übergangsfristen für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken
Für Bestandsgebäude und Neubauten, die in vorhandenen Baulücken errichtet werden, gelten längere Übergangsfristen. Dadurch soll eine bessere Anpassung der Investitionsentscheidung an die lokale Wärmeplanung ermöglicht werden. Konkret bedeutet dies: In Großstädten mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 wird der Einbau von Heizungen, die zu mindestens 65% erneuerbare Energie verwenden, spätestens bis zum 30.06.2026 verpflichtend. In kleineren Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt dies spätestens bis zum 30.06.2028. Diese Fristen orientieren sich an den im Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung festgelegten Fristen. Ab dem 01.07.2026 bzw. 01.07.2028 sind neue Gas- oder Ölheizungen nur noch zulässig, wenn sie zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies kann beispielsweise durch die Kombination mit einer Wärmepumpe, also einer Hybridheizung, oder teilweise mit Biomethan erfolgen.
Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist eng mit der GEG-Novelle verbunden. Das Ziel des Gesetzes ist es, eine flächendeckende Wärmeplanung auf kommunaler Ebene in Deutschland zu gewährleisten. Alle deutschen Kommunen sollen demnach in den kommenden Jahren Pläne für umweltfreundliches Heizen vorlegen und Informationen über die geplante Nutzung von Fernwärme oder Nahwärme beispielsweise aus Biomasse bereitstellen. Dadurch sollen Bürger eine klare Vorstellung davon bekommen, welche Maßnahmen ihre Kommune vor Ort ergreift.
Reparatur möglich - keine sofortige Austauschpflicht,
Das neue Heizungsgesetz ermöglicht es, dass bestehende Öl- oder Gasheizungen weiterhin betrieben werden können. In der Novelle heißt es, dass defekte Heizungen selbstverständlich repariert werden dürfen. Sollte eine Erdgas- oder Ölheizung nicht mehr reparierbar sein und somit eine Heizungshavarie vorliegen, werden "pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen" festgelegt. In besonderen Härtefällen gewährt das Gesetz den Eigentümern die Möglichkeit, von der Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Beheizung befreit zu werden.
Staatliche Zuschüsse, Förderung und Ergänzungskredit
Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung soll durch finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlicher Förderung erleichtert werden. Die Förderung soll stärker sozial ausgerichtet werden. Für untere und mittlere Einkommensgruppen mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr ist ein einkommensabhängiger Bonus von 30% vorgesehen. Diesen Bonus soll es zusätzlich zur Grundförderung von 30% geben, die für alle verfügbar ist. Wer eine alte fossile Heizung vor 2028 austauscht, soll einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20% erhalten. Die maximal mögliche Förderung liegt bei 70% der Investitionskosten.
Zusätzlich ist neu ein Ergänzungskredit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen bei der KfW erhältlich, der bis zu einem Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro zinsverbilligt ist.
Modernisierungsumlage für Vermieter
Vermieter sollten in neue Heizungsanlagen investieren und diese modernisieren. Hierfür haben sie zukünftig die Möglichkeit, bis zu 10% der Kosten für die Modernisierung über Mieterhöhungen abzurechnen. Allerdings müssen Vermieter von dieser Summe eine staatliche Förderung abziehen. Zudem gibt es eine Obergrenze von 50 Cent pro Monat und Quadratmeter für die Modernisierungsumlage, um Mieter vor zu starken Mietsteigerungen zu schützen. Das Bundeswirtschaftsministerium beantwortet häufig gestellte Fragen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und liefert dazu auch entsprechende Informationen.
Das Ziel des Gesetzes ist es, eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland einzuleiten, wie es vom Bundeswirtschaftsministerium formuliert wird. "Wir haben monatelang intensiv über dieses Gesetz debattiert, und die vielen Diskussionen und Gespräche haben dazu beigetragen, dass das Gesetz nun besser ist", erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck.
Das gilt ab dem 01.01.2024
Im Kern sieht das Gesetz vor, dass in Neubaugebieten ab dem 01.01.2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen muss. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag gestellt wird. Die Regelungen des Gesetzes sind dabei so ausgestaltet, dass eine Technologieauswahl ermöglicht wird.
Übergangsfristen für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken
Für Bestandsgebäude und Neubauten, die in vorhandenen Baulücken errichtet werden, gelten längere Übergangsfristen. Dadurch soll eine bessere Anpassung der Investitionsentscheidung an die lokale Wärmeplanung ermöglicht werden. Konkret bedeutet dies: In Großstädten mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 wird der Einbau von Heizungen, die zu mindestens 65% erneuerbare Energie verwenden, spätestens bis zum 30.06.2026 verpflichtend. In kleineren Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt dies spätestens bis zum 30.06.2028. Diese Fristen orientieren sich an den im Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung festgelegten Fristen. Ab dem 01.07.2026 bzw. 01.07.2028 sind neue Gas- oder Ölheizungen nur noch zulässig, wenn sie zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies kann beispielsweise durch die Kombination mit einer Wärmepumpe, also einer Hybridheizung, oder teilweise mit Biomethan erfolgen.
Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist eng mit der GEG-Novelle verbunden. Das Ziel des Gesetzes ist es, eine flächendeckende Wärmeplanung auf kommunaler Ebene in Deutschland zu gewährleisten. Alle deutschen Kommunen sollen demnach in den kommenden Jahren Pläne für umweltfreundliches Heizen vorlegen und Informationen über die geplante Nutzung von Fernwärme oder Nahwärme beispielsweise aus Biomasse bereitstellen. Dadurch sollen Bürger eine klare Vorstellung davon bekommen, welche Maßnahmen ihre Kommune vor Ort ergreift.
Reparatur möglich - keine sofortige Austauschpflicht,
Das neue Heizungsgesetz ermöglicht es, dass bestehende Öl- oder Gasheizungen weiterhin betrieben werden können. In der Novelle heißt es, dass defekte Heizungen selbstverständlich repariert werden dürfen. Sollte eine Erdgas- oder Ölheizung nicht mehr reparierbar sein und somit eine Heizungshavarie vorliegen, werden "pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen" festgelegt. In besonderen Härtefällen gewährt das Gesetz den Eigentümern die Möglichkeit, von der Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Beheizung befreit zu werden.
Staatliche Zuschüsse, Förderung und Ergänzungskredit
Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung soll durch finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlicher Förderung erleichtert werden. Die Förderung soll stärker sozial ausgerichtet werden. Für untere und mittlere Einkommensgruppen mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr ist ein einkommensabhängiger Bonus von 30% vorgesehen. Diesen Bonus soll es zusätzlich zur Grundförderung von 30% geben, die für alle verfügbar ist. Wer eine alte fossile Heizung vor 2028 austauscht, soll einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20% erhalten. Die maximal mögliche Förderung liegt bei 70% der Investitionskosten.
Zusätzlich ist neu ein Ergänzungskredit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen bei der KfW erhältlich, der bis zu einem Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro zinsverbilligt ist.
Modernisierungsumlage für Vermieter
Vermieter sollten in neue Heizungsanlagen investieren und diese modernisieren. Hierfür haben sie zukünftig die Möglichkeit, bis zu 10% der Kosten für die Modernisierung über Mieterhöhungen abzurechnen. Allerdings müssen Vermieter von dieser Summe eine staatliche Förderung abziehen. Zudem gibt es eine Obergrenze von 50 Cent pro Monat und Quadratmeter für die Modernisierungsumlage, um Mieter vor zu starken Mietsteigerungen zu schützen. Das Bundeswirtschaftsministerium beantwortet häufig gestellte Fragen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und liefert dazu auch entsprechende Informationen.
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